Von: brucenoe@cybercable.tm.fr (Bruce NOE) Datum: 02.10.98, 18:18:48 Betreff: Baden Archives (German Version) Familienkundliche Nachforschungen im Generallandesarchiv Die Erforschung der Geschichte einer Familie ist ein Anliegen von vielen Benutzern, die sich schriftlich oder persönlich an das Generallandesarchiv wenden. Dabei bestehen oft unrealistische Wünsche und Erwartungen an Quellenlage, Hilfsmittel und Archivpersonal. Ein einführender Überblick soll daher die Möglichkeiten und Grenzen familienkundlicher Nachforschungen im Generallandesarchiv aufzeigen. Um es vorweg zu sagen, das Generallandesarchiv hat keine umfangreichen und vollständigen Namenskarteien, die Archivalien sind in den seltensten Fällen nach Personen geordnet und die Archivare können im Rahmen ihrer Dienstaufgaben genealogische oder familienkundliche Nachforschungen nicht durchfuhren. Das Generallandesarchiv verwahrt Schriftgut der Staatsbehörden oder deren Vorgänger aus den Territorien, die ehemals im Gebiet des bis -1945 bestehenden Landes Baden lagen. Einen Überblick bietet die Gesamtübersicht der Bestände des Generallandesarchives Karlsruhe bearb. von Manfred Krebs (Stuttgart 1954/57); eine Neubearbeitung dieses Werks in 10 Lieferungen ist in Arbeit, 3 Lieferungen (198 8-1992) liegen vor. Wir besitzen also, von wenigen Ausnahmen abgesehen (linksrheinische Gebiete der Kurpfalz, des Hochstifts Speyer und der Markgrafschaft Baden), weder Unterlagen über Gebiete außerhalb Badens, noch Unterlagen, die bei Städten, Gemeinden (z.B. Bürgerbücher, Ratsprotokolle) oder bei den Kirchen (z.B. Kirchenbücher vor 1810) entstanden sind. Hierfür sind jeweils andere Archive zuständig über die das Minerva Handbuch. Archive im deutschsprachigen Raum 2 Bde. (2.Aufl., Berlin/New York 1974) einen Überblick gibt. Bevor man genealogische Nachforschungen in Archivalien aufnimmt, sollte man in jedem Fall die vorhandene Literatur konsultieren, der man nicht nur methodische Hinweise, sondern in manchen Fällen bereits einen Teil der gesuchten Angaben entnehmen kann. Zu nennen sind einmal familienkundliche Publikationen wie familienkundliche Zeitschriften, Ortssippenbücher oder Auswandererlisten. Weiterhin gibt es Quellenpublikationen, die sich auch für familienkundliche Auswertungen eignen, wie z.B. Urkundenbücher, Regestenwerke, Chroniken oder Dienerbücher, oder schließlich Namensverzeichnisse für behördliche Zwecke wie z.B. Adreßbücher oder Staatshandbücher. Ausführliche Hinweise auf Literatur und Quellenpublikationen finden sich im Handbuch der Genealogie bearb. von Eckart Henning und Wolfgang Ribbe (Neustadt a.d.A., 1972). Die speziell für Baden vorliegenden Veröffentlichungen dieser Art sind erfaßt in der Bibliographie der Badischen Geschichte, bearb. von Friedrich Lautenschlager und Werner Schulz (Karlsruhe/Stuttgart 1929-1984), fortgesetzt in der Landesbibliographie von Baden-Württemberg bearb. von Werner Schulz und Günter Stegmaier (Stuttgart 1978 ff.). Sie stehen unter anderem in den Lesesälen der Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart. Wohl die wichtigste Quelle für familienkundliche Fragestellungen sind die Kirchenbücher. Sie enthalten die Daten der Geburt bzw. Taufe, der Heirat und des Todes, sie nennen die Eltern eines Täuflings oder die Herkunft der Eheleute oder des Verstorbenen. Zwischen 1810 und 1870 mußten die badischen Pfarrer Kirchenbücher als Dokumente der bürgerlichen Zivilstandsbeurkuhdung führen und jährlich Zweitschriften hiervon beim Bezirksamt abliefern. Diese Zweitschriften für alle badischen Gemeinden des heutigen Regierungsbezirks Karlsruhe (nur 1810 - 1870!) werden heute bei uns verwahrt. Die Zweitschriften für den Regierungsbezirk Freiburg befinden sich im Staatsarchiv Freiburg, Colombistr.4, 79098 Freiburg. Die Erstschriften der Kirchenbücher und die älteren und jüngeren Kirchenbücher befinden sich in der Regel bei den einzelnen Pfarrämtern der jeweiligen Konfession, oder beim Erzbischöflichen Archiv, Herrenstr.35, 79098 Freiburg bzw. beim Evangelischen Landeskirchlichen Archiv, Blumenstr. 1, 76133 Karlsruhe. Eine Zusammenstellung über die Laufzeit der überlieferten Kirchenbücher findet man bei Hermann Franz, Die Kirchenbücher in Baden (3.Aufl., Karlsruhe 1957). Ehe man auf andere Quellen zurückgreift, sollte man die Kirchenbücher auswerten, da nur sie die Angaben vollständig enthalten, die es ermöglichen, eine Familie von Generation zu Generation zu verfolgen. Die schriftliche Überlieferung in den Archiven ist im Zusammenhang mit "Verwaltungsvorgängen" entstanden. Im Hinblick auf Familienforschung bedeutet das, daß Nachrichten über einzelne Personen nur vorliegen, soweit diese in irgendeiner Form mit den "Behörden" in Berührung kamen. In den seltensten Fällen werden dabei alle erwünschten Daten in der Quelle genannt. Meist beschränken sich die Hinweise nur auf die Namensnennung. Mit dieser Einschränkung können alle archivalischen Quellen für familienkundliche Fragestellungen in Betracht kommen bis zurück in das 14./15. Jh., als sich im bürgerlichen-Bereich die Familiennamen herausbildeten. Die Überlieferung ist zunächst nur spärlich, ihre Auswertung setzt zudem beträchtliche hilfswissenschaftliche Kenntnisse voraus (Sprache Latein oder mittelhochdeutsch). Ab dem 18.Jh. wird die Überlieferung jedoch dichter und man wird sich auf die Durchsicht der Quellengruppen beschränken müssen, die am ehesten familienkundlich verwertbare Angaben erwarten lassen. Für eine Durchsicht kommen vorrangig Zehnt-, Steuer- und Abgabeverzeichnisse in Frage, die sich in Abt. 66 (Beraine), aber auch in den topographischen Aktenabteilungen unter den Rubriken "Renovationen, Schätzungen, Zehntwesen" befinden. Außerdem ist auf die Huldigungslisten hinzuweisen, in denen die Untertanen verzeichnet sind, die bei Antritt eines neuen Herrschers ihren Treueeid leisten mußten. Diese Listen finden sich unter der Rubrik "Landesherrlichkeit". Schließlich sind noch Erbschaftsakten, Personalakten (Dienerakten), Leibeigenenverzeichnisse, Militäraushebungslisten, Kaufprotokolle, Auswanderungs- und Einbürgerungsakten zu nennen, ohne daß damit die Aufzählung vollständig wäre. Im Einzelfall können auch andere Sachrubriken in Frage kommen. Wenn man weiß, daß der Gesuchte Müller war, wird man unter "Mühlen" nachsehen usw. Eine ausführliche Zusammenstellung der einschlägigen Quellen findet sich im bereits erwähnten Handbuch der Genealogie. Alle diese Quellen sind im Generallandesarchiv nach herrschaftlichen und topographischen Gesichtspunkten geordnet. Es lassen sich daher keine Nachforschungen gezielt anstellen, wenn man nicht weiß, in welchem Ort die gesuchte Person lebte oder Niederschlag im Behördenschriftgut fand. Wenn man jedoch eine Ahnenreihe anhand der Kirchenbücher zurückverfolgt hat, kennt man in der Regel den Ort, für den zuletzt noch Angaben belegt sind, und man kann gezielt unter den genannten Sachrubriken des bestimmten Ortes suchen. Wenn der Ort nicht bekannt ist, ist die Suche schwieriger. Eine allgemein gültige Suchstrategie kann für diesen Fall nicht angegeben werden. Man kann die vorhandene Kartei badischer Familiennamenvorkommen konsultieren, die jedoch trotz ihres Umfangs nur Angaben aus einem Teil der Aktenbestände vor allem des 18. und 19. Jh. und aus der Literatur enthält und so bei weitem kein vollständiges Bild bietet. Möglicherweise kann jedoch ein Ort ermittelt werden, in dem der gesuchte Name vorkam. Das Generallandesarchiv leistet bei der Ermittlung der Bestände und Archivalien Hilfe, die für die Durchsicht zu bestimmten familienkundlichen Fragestellungen in Betracht kommen, und stellt die Archivalien im Lesesaal zur Benutzung bereit. Die Durchsicht und Auswertung der Archivalien sind Sache des Benutzers. Bedienstete des Archivs können genealogische Nachforschungen im Rahmen ihrer Dienstaufgaben nicht durchfuhren. Auch Lesehilfe kann nur in sehr begrenztem Umfang geleistet werden. Die Beantwortung schriftlicher Anfragen muß sich auf Hinweise auf die Archivalien beschränken, die zur Durchsicht in Frage kommen. Dabei bleibt die genannte Kartei der Familiennamen außer Betracht, da ihre Angaben meist nur durch weitere umfangreiche Recherchen verifiziert werden können. Ohne möglichst genaue Ortsangabe und zeitliche Eingrenzung sind Recherchen und damit auch eine sachgerechte Behandlung schriftlicher Anfragen nicht möglich. Dies gilt auch für die Auskunftserteilung aus den hier verwahrten Zweitschriften der Kirchenbücher von 1810 bis 1870. Die Ermittlung der Archivalien und die Beantwortung der schriftlichen Anfragen ist gebührenpflichtig (derzeit DM 16,-- je angefangene Viertelstunde). Die Inanspruchnahme des Lesesaals ist - mit Ausnahme zu gewerblichen Zwecken - gebührenfrei. Erfolgreiche familienkundliche Forschungsarbeit erfordert erfahrungsgemäß eingehende Einarbeitung in ihre methodischen und paläographischen Grundlagen, viel Geduld und damit einen hohen Zeitaufwand. Es bestehen Vereine, die bei derartigen Fragestellungen Hilfe leisten und es gibt gewerbliche Auftragnehmer, die familienkundliche Forschungen gegen Bezahlung übernehmen. Das Generallandesarchiv teilt auf Anfrage Anschriften mit. 30.6.1995