Baden-Württemberg im Überblick

Grundlagen

Im Land Baden-Württemberg sind die nach Kriegsende 1945 neu gebildeten Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vereint. Aufgrund der Volksabstimmung vom 9. 12. 1951 ("Südweststaat-Abstimmung") wurde das neue Bundesland Baden-Württemberg am 25. 4. 1952 konstituiert.
Verfassung: Grundlage des öffentlichen Lebens im Lande ist die Verfassung, die mit ihrer Verkündung am 19. 11. 1953 in Kraft getreten ist. Das Land Baden-Württemberg ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus; sie wird jedoch nur in besonderen Fällen von ihm unmittelbar ausgeübt (Volksabstimmung). In der Regel übertragen die Wahlberechtigten:
1. dem Landtag die Ausübung der Gesetzgebung (Art.27),
2. der Regierung die Ausführung der Gesetze (Art. 45),
3. unabhängigen Gerichten die Überwachung der Verfassung und der Beachtung der Gesetze (Art. 65).

Staatsgebiet

Landesfläche (ohne Bodenseeanteil): 35751 km². Höchster Punkt: Feldberg (Schwarzwald) 1493 m NN. Tiefster Punkt: Rheinpegel Mannheim 85 m NN. Die längsten Flüsse: Rhein (Grenzlänge) 402 km, Neckar 367 km, Jagst 203 km, Kocher 182 km, Enz mit Nagold 110 km. Die größten Seen: Bodensee 538 km², Schluchsee 5,1 km², Federsee 1,5 km², Titisee 1,1 km². 42,2% landwirtschaftlich genutzte Fläche; 36,5% Wald.

Bevölkerung (Stand 31. 12. 1986)

Baden-Württemberg
insgesamt
9 326 800
Regierungsbezirke
Stuttgart
Karlsruhe
Freiburg
Tübingen
3 490 400
2 410 100
1 891 200
1 535 100

Ausländer 863485. Bevölkerungsdichte 260,9 km². Katholische Kirche 4260708, Evangelische Kirchen 3817322, Sonstige und ohne Bekenntnis 1248770. - Städte: Landeshauptstadt Stuttgart 565486, Mannheim 294648, Karlsruhe 268309, Freiburg 186156, Heidelberg 136227, Heilbronn 111713, Pforzheim 104452, Ulm 100745, Reutlingen 100550 (1987).

In 2000: Einwohner 10 476 000; Einwohnerdichte 293 je km²; Autodichte 5 660 152 PKW, damit 0,54 PKW je Einwohner, Arbeitslosenquote 5,2%; niedrigste Verbrechensrate in Deutschland

Volksvertretung

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Abgeordneten der am 9. 3. 1952 gewählten Verfassunggebenden Landesversammlung bildeten den 1. Landtag.
Die Fraktionen sind die politischen Gliederungen, in denen die Abgeordneten derselben Partei zusammengeschlossen sind. Hier bildet sich die politische Stellungnahme der Abgeordneten einer Partei zu dem im Plenum und in den Ausschüssen anstehenden Aussprachen und Entscheidungen; aus den Fraktionen geht ein großer Teil der politischen Initiativen für die Parlamentsarbeit hervor. Das Recht, im Landtag Gesetzesentwürfe einzubringen (Gesetzesinitiative) steht der Regierung und den Abgeordneten zu. Als wichtigstes Recht des Landtags gilt das Budgetrecht (Haushaltsbewilligung).
In der 10. Legislaturperiode (Wahl vom 20. 3. 1988): 125 Landtagsabgeordnete.

Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg (in Prozent)
Jahr 1952 1956 1960 1964 1968 1972 1976 1980 1984 1988
Wahlbeteiligung 63,7 70,3 59,0 67,7 70,7 80,0 75,5 72,0 71,2 71,8
Stimmenverteilung                    
CDU 36,0 42,6 39,5 46,2 44,2 52,9 56,7 53,4 51,9 49,0
SPD 28,0 28,9 35,5 37,3 29,0 37,6 33,3 32,5 32,4 32,0
F.D.P. / DVP 18,0 16,6 15,8 13,1 14,4 8,9 7,8 8,3 7,2 5,9
GRÜNE               5,3 8,0 7,9
Sonstige 18,0 11,9 9,4 3,5 12,4 0,6 2,2 0,5 0,5 5,2

Regierung und Verwaltung

Die Landesregierung
Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern; als weitere Mitglieder können Staatssekretäre und ehrenamtliche Staatsräte ernannt werden. - Der Landtag wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Ministerpräsidenten. Er beruft und entläßt die Mitglieder seiner Regierung (Kabinett); er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Die Regierung beschließt insbesondere über Gesetzesvorlagen, über die Stimmabgabe des Landes im Bundesrat sowie über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Die Verwaltung
Die Verwaltung wird durch die Regierung. die ihr unterstellten Behörden und durch die Träger der Selbstverwaltung ausgeübt. - Nach dem Kreisreformgesetz, das am 1. 1. 1973 in Kraft trat, besteht Baden-Württemberg aus 9 Stadtkreisen, 35 Landkreisen, 1111 Gemeinden und 71 Großen Kreisstädten. - Die Gebiete der vier Regierungsbezirke wurden am 1. 1. 1973 neu abgegrenzt. Aufgaben der Regionalplanung obliegen den 12 Regionalverbänden. die in der Regel 3 bis 6 Landkreise umfassen.
Staatsverwaltung: Nach dem Landesverwaltungsgesetz sind die Verwaltungsbehörden in drei Gruppen eingeteilt: Oberste Landesbehörden (Ministerien, Rechnungshof), Allgemeine Verwaltungsbehörden (Regierungspräsidien), Besondere Verwaltungsbehörden (z.B. Landesgewerbeamt, die 4 Oberschulämter, Finanzämter).
Selbstverwaltung: Neben der staatlichen Verwaltung gibt es eine Verwaltung durch sogenannte Selbstverwaltungskörperschaften.
Die Gemeinden sind die unterste Stufe der Öffentlichen Verwaltung. Verwaltungsorgane sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. Leiter der Gemeindeverwaltung und gesetzlicher Vertreter der Gemeinden ist der von den Bürgern gewählte Bürgermeister. Er führt in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Verwaltungsbehörde der Gemeinde ist das Bürgermeisteramt.
Die Landkreise sind sowohl Selbstverwaltungskörperschaften als auch staatliche Verwaltungsbezirke. Verwaltungsorgane sind der von den Bürgern gewählte Kreistag und der vom Kreistag gewählte Landrat. Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt.

Wirtschaft (31. 12. 1986, in Klammern Bundesgebiet)

Erwerbstätige 4 298 600 (26 626 300)
Arbeitnehmer 3 464 400 (20 407 800),
Darunter 370 700 (1 546 500) Ausländer

Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen (in %)
Land- und Forstwirtschaft 5,0 (5.3)
Produzierendes Gewerbe 47.4 (42.5)
Handel und Verkehr 15.6 (18,2)
Sonstige Bereiche 32.0 (34.0)

Struktur des produzierenden Gewerbes:
Die für das Land wichtigsten Branchen sind der Maschinenbau, der Straßenfahrzeugbau und die Elektrotechnik.

Außenhandel:
Export 95,2 Mrd. DM (526,4), Import 57,2 Mrd. DM (424,0). Die wichtigsten Handelspartner sind Frankreich, USA, Schweiz, Italien, Großbritannien, Niederlande

Volkseinkommen 312,8 Mrd. DM (1 944,0 Mrd. DM)
Volkseinkommen je Einwohner 33 700 DM (31 800 DM)


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