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Vor der Gründung des Landes und vor der Namensgebung sprach man vorläufig
vom Südweststaat. Der Gedanke, einen Südweststaat zu schaffen,
hatte schon nach dem Ersten Weltkrieg manche Befürworter gefunden. Doch
Baden, Hohenzollern und Württemberg blieben damals bestehen.
Erst die Folgen des Zweiten Weltkriegs, vor allem die Teilung der alten
Länder durch die Zonengrenze, gaben Anlaß, nicht nur an die Wiederherstellung
der Länder, sondern auch an eine Neuordnung zu denken. Einem Zusammenschluß
der südwestdeutschen Länder standen zunächst die Grenzen der Besatzungszonen
im Wege. Außerdem waren nicht in allen Teilen des Südwestens die Bürger
in gleichem Maße an einem Südweststaat interessiert. Reinhold Maier, Ministerpräsident
von Württemberg-Baden, und besonders Gebhard Müller, Staatspräsident von
Württemberg-Hohenzollern, kämpften für den Zusammenschluß der Länder.
Ihr schärfster Widersacher war der (süd-)badische Staatspräsident Leo
Wohleb, der zusammen mit einer Mehrheit der Bevölkerung des alten Landes
Baden dessen Wiederherstellung anstrebte. Nach jahrelangen Vorbereitungen
und Verhandlungen ergab die Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951
eine Mehrheit (69,7%) für den Südweststaat. Die Mehrheit wurde dadurch
erreicht, daß die Stimmen im ganzen Abstimmungsgebiet zusammengezählt
wurden, nicht getrennt nach Baden und Württemberg. Am 25. April 1952
wurde eine vorläufige Regierung gebildet.
Die Gliederung des Südwestens vor und nach 1945 spiegelte sich wider in
den vier Regierungsbezirken Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg
und Südwürttemberg-Hohenzollern. Die ehemals hohenzollerischen Kreise
Hechingen und Sigmaringen behielten eine gewisse Sonderstellung.
Im neuen Land Baden-Württemberg standen Landtag und Regierung vor der
Aufgabe, die verschiedenen Teile des Landes zusammenzuführen. Die Regierungsverantwortung
trugen hauptsächlich die CDU, die SPD und die FDP, seit 1972 allein die
CDU. 1988 sind im Landtag vertreten CDU, SPD, FDP und Grüne. Viele Gesetze
mußten geändert und neu erarbeitet werden. Man bemühte sich vor allem
darum, daß alle Regionen möglichst gleichmäßig von den Vorteilen des größer
gewordenen Landes profitierten. Wirtschaftlich schwächere Regionen wurden
durch Sonderprogramme unterstützt (Schwarzwaldprogramm, Albprogramm).
Die Unterschiede zwischen Stadt und Land waren im Schulwesen besonders
deutlich. Deshalb gehörte die Schul- und Bildungsreform zu den
einschneidendsten Maßnahmen, die Parlament und Regierung in Angriff nahmen.
Sie wurde erst möglich, nachdem 1967 in Südwürttemberg-Hohenzollern an
die Stelle der katholischen oder evangelischen Bekenntnisschule die christliche
Gemeinschaftsschule wie in den drei anderen Landesteilen getreten war.
Während in den größeren Städten nach Abschluß der Grundschule den Kindern
von jeher alle Arten von weiterführenden Schulen zur Auswahl offen standen,
hatten Kinder auf dem Land sehr oft kaum eine Möglichkeit, eine Realschule
oder ein Gymnasium zu besuchen. Nicht selten mußten sie mit einer Dorfschule
vorliebnehmen, in der Schüler der Jahrgangsstufen 1-8 in einer einzigen
Klasse unterrichtet wurden ("Zwergschulen"). Um allen Kindern möglichst
gleiche Chancen zu geben, wurden größere und damit leistungsfähigere Grund-
und Hauptschulen (9 statt 8 Jahrgangsstufen) geschaffen und auch im ländlichen
Raum mehr Realschulen und Gymnasien gegründet. Neuerdings werden Grundschulen
in kleineren Gemeinden wieder eröffnet.
Etwa 20 Jahre nach der Entstehung des Landes wagte man sich an eine Gebietsreform.
Kaum eine Gemeinde, kaum ein Landkreis und kein Regierungsbezirk blieb
davon unberührt. Kleinere Gemeinden schlossen sich größeren an, aber auch
große Dörfer und Städte wurden zusammengelegt. Im Fall von Villingen-Schwenningen
kam es sogar zur Vereinigung von ehemals badischen und württembergischen
Städten. Von 3350 Gemeinden blieben noch 1110 übrig. Da manche neuen Gemeinden
sich künstlich geschaffene Namen zulegten, drohen alte Ortsnamen aus dem
Bewußtsein der weiter entfernt Wohnenden zu verschwinden.
Schon in den 30er Jahren waren die Amtsbezirke (in Baden Bezirksämter,
in Württemberg Oberämter) vergrößert und in Kreise umbenannt worden. Im
Jahr 1973 wurden sie fast alle nochmals in der Fläche erweitert und in
der Zahl vermindert. Aus 63 alten Landkreisen entstanden 35 neue. Daneben
blieben 10 Stadtkreise bestehen. Nachdem heute niemand mehr zu Fuß gehen
oder mit dem Pferdefuhrwerk fahren muß, wenn er die Amtsstadt erreichen
möchte, können Kreise heute größer sein als früher.
Die Namen der neuen Regierungsbezirke knüpften nicht mehr an die
alten Ländernamen an: Sie hießen jetzt Regierungsbezirk Stuttgart, Karlsruhe,
Freiburg und Tübingen. Der ehemals badische Kreis Tauberbischofsheim kam
zu Stuttgart und erhielt zusammen mit dem ehemaligen Kreis Bad Mergentheim
den Namen Main-Tauber-Kreis. Der Landkreis Überlingen fiel an den Regierungsbezirk
Tübingen. Umgekehrt wurden die ehemals "württembergischen" Landkreise
Calw, Freudenstadt, Horb, Rottweil und Tuttlingen den "badischen" Regierungsbezirken
Karlsruhe und Freiburg zugeschlagen. Von Hohenzollern verschwanden die
letzten Spuren. Zwischen Landkreis und Regierungsbezirk wurden Regionalverbände
geschaffen, die für übergreifende Planungen zuständig sind.
Die Gebietsreform von 1973 erinnert lebhaft an die Umwälzungen
zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Doch war der Widerstand gegen die
Auflösung historisch gewachsener Verbindungen geringer als 170 Jahre zuvor.
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