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Die ersten Opfer waren die geistlichen Territorien. Schon seit längerer
Zeit hatte man es als unzeitgemäß empfunden, daß Bischöfe und Äbte neben
ihren kirchlichen Aufgaben auch als Landesherren tätig waren. Ihre Herrschaften
wurden 1802/03 säkularisiert, d.h. in weltliche Herrschaften verwandelt
und zugleich Fürsten übereignet, die für Gebietsverluste links des Rheins
zu entschädigen waren.
Die Gebiete der Grafen und Fürsten, die bisher unmittelbar (im-mediat)
unter dem Kaiser standen, wurden mediatisiert. Sie unterstanden nur noch
mittelbar (mediat) dem Kaiser, "unmittelbar" einem mächtigeren Landesherrn.
Folgende Staaten von Napoleons Gnaden blieben nach dieser Flurbereinigung
in Südwestdeutschland übrig:
Die Markgrafschaft Baden erhielt 1803 zunächst den Rang eines Kurfürstentums,
1806 den eines Großherzogtums. Der badischen Herrscherfamilie fiel ein
seltsames Gebilde zu, das vom Main bis an den Bodensee reichte. Die einzige
natürliche Grenze war die Rheingrenze.
Württemberg, ursprünglich Grafschaft, seit 1495 Herzogtum, stieg
über das Kurfürstentum (1803) zum Königreich (1806) auf und erhielt damit
die höchste Rangstufe. Doch auch seine Grenzen machen da und dort einen
zufälligen Eindruck. Denn in seine Südflanke schoben sich ganz unnatürlich
die hohenzollerischen Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und
Hohenzollern-Hechingen, die ihre Selbständigkeit dank guter Beziehungen
zu Napoleons Familie bewahren konnten. Das neue, stark vereinfachte Kartenbild
blieb bis 1945 erhalten. Nur da und dort hielten sich Reste der früheren
Zersplitterung. Die Württemberger wollten nicht auf den Hohentwiel verzichten,
und selbst das kleine Hohenzollern behielt weit weg bei Lindau die Exklave
Achberg. Ein Kuriosum war der Weiler Burgau bei Riedlingen. Dort gehörten
(1928) 110,31 ha und 36 Einwohner zu Württemberg, 90,02 ha und 35 Einwohner
zu Hohenzollern/Preußen. Und so blieb es bis 1968. Die ehemalige Reichsstadt
Wimpfen wurde weder badisch noch württembergisch, sondern fiel an Hessen
und gehörte bis 1945 zu diesem Nachbarland.
Anstelle der alten Territorien und Landschaften prägten jetzt immer stärker
die neu entstandenen Staaten das Bewußtsein der Bevölkerung. Dazu trug
auch bei, daß die evangelischen und katholischen Kirchen sich den neuen
Grenzen anpaßten.
Die Grenzen von Baden, Württemberg und Hohenzollern blieben bis 1945 bestehen.
Völlig selbständig waren diese südwestdeutschen Staaten nie:
1806 war der Preis für Napoleons Geschenke - zusammen mit anderen
deutschen Staaten - der Beitritt zum Rheinbund, einem Bündnis gegen Preußen
und Rußland.
1815 war Napoleon endgültig gescheitert. Dazu hatten durch einen
Frontwechsel noch rechtzeitig auch badische und württembergische Truppen
beigetragen. Anstelle des 1806 untergegangenen deutschen Reiches entstand
der Deutsche Bund unter dem Vorsitz des österreichischen Kaisers. Baden,
Württemberg und Hohenzollern waren selbständige Mitglieder dieses Bundes.
In Baden und in Württemberg gab es in den Landtagen bereits ein gewisses
Mitspracherecht der Bürger.
1848/49 erschütterte die Revolution in Frankreich und in Deutschland
auch die süddeutschen Staaten, am meisten die hohenzollerischen Fürstentümer.
Ihre Fürsten übergaben 1850 ihre Staaten an die urverwandte Herrscherfamilie
in Preußen, die auch von den Grafen von Zollern abstammte. Der neue Regierungsbezirk
Sigmaringen gehörte bis 1945 zur preußischen Rheinprovinz mit der Hauptstadt
Koblenz.
1866 gerieten die süddeutschen Staaten in große Bedrängnis. Im
Krieg zwischen Preußen und Österreich zerbrach der Deutsche Bund. Der
erfolglose Kampf badischer und württembergischer Truppen gegen Preußen
stand dem Anschluß an den Norddeutschen Bund nicht im Wege. Für ganz Süddeutschland
fiel damit eine Entscheidung zwischen dem norddeutsch-preußischen und
dem österreichischen Einfluß.
1871 traten nach dem Krieg mit Frankreich die deutschen Staaten
ohne Österreich dem neuen Deutschen Reich bei. Die Bundesfürsten behielten
ihre Titel, doch hatte der König von Preußen als Deutscher Kaiser und
Oberbefehlshaber der Streitkräfte einen gewissen Vorrang. Von 1871 bis
1918 war Frankreich nicht mehr Grenznachbar. Elsaß-Lothringen war als
Reichsland Teil des Deutschen Reiches.
1918 führte die Niederlage im Ersten Weltkrieg (1914-1918) zur
Umgestaltung des Deutschen Reiches. Das Reich wurde eine Republik. So
wie Kaiser Wilhelm II. in Berlin als Deutscher Kaiser und König von Preußen
abdankte, dankten auch die süddeutschen Fürsten ab. Großherzog Friedrich
II. von Baden nannte sich wieder Markgraf von Baden. Er starb 1929 in
Badenweiler. König Wilhelm II. begnügte sich mit dem Titel Herzog von
Württemberg und lebte fortan in seinem Jagdschloß Bebenhausen, wo er 1921
starb. Die bisherigen Staaten Baden und Württemberg wurden als "Länder"
fester dem Deutschen Reich eingegliedert. Doch gab es nach wie vor Landtage
und Landesregierungen, die über Landesangelegenheiten entschieden. Baden
nannte sich "demokratische Republik", Württemberg "freier Volksstaat".
Statt der Monarchen standen Staatspräsidenten an der Spitze. Sie wurden
von den Landtagen gewählt, in Baden in jährlichem Wechsel, in Württemberg
nach jeder Landtagswahl.
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