Geschichte Baden-Württembergs

Das Wappen des Landes

Großes Landeswappen

Die folgenden Seiten können kein Geschichtsbuch ersetzen. Sie wollen vielmehr wichtige Ereignisse sichtbar werden lassen und Gegebenheiten darstellen, die einmal die Geschichte des deutschen Südwestens bestimmt haben. Vieles davon wirkt sich bis in unsere Zeit fort und hat Spuren hinterlassen. Jedes Thema wird durch eine einfach gehaltene Karte mit einem erläuternden Text dargestellt, häufig ergänzt durch Seiten erzählenden Inhalts.

 

Das Wappen des Landes

Wenn eine staatliche Behörde schriftliche Mitteilungen versendet verwendet sie Briefbögen mit dem Landeswappen. Aufgedruckt ist das Landeswappen auch auf den Schriften der Ministerien. Eine besonders schöne Ausführung des Landeswappens ziert die Stirnseite des Sitzungssaales im baden-württembergischen Landtag in Stuttgart.

Der aufmerksame Betrachter unterscheidet zwei Wappen, das kleine und das große Landeswappen. Im Landtag befindet sich das große Landeswappen, ebenso auf den Briefköpfen der Ministerien. Nachgeordnete Behörden verwenden das kleine Landeswappen.
Mit einem nüchternen Gesetzestext, den der Landtag am 3. Mai 1954 verabschiedete, wurden die beiden Wappen beschlossen.

 

Gesetz über das Wappen
des Landes Baden-Württemberg
vom 3. Mai 1954

Der Landtag hat auf Grund von Art. 24 Abs. 2 der Verfassung am 28. April 1954 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§1

(1) Das Wappen des Landes Baden-Württemberg zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Es wird als großes und kleines Landeswappen geführt.
(2) Im großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten der historischen Wappen von Baden, Württemberg, Hohenzollern, Pfalz, Franken und Vorderösterreich. Der Schild wird von einem goldenen Hirsch und einem goldenen Greif, die rot bewehrt sind, gehalten.
(3) Im kleinen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Blattkrone (Volkskrone).

§2

Für die Gestaltung des Landeswappens sind die beigefügten Muster 1 und 2 maßgebend. Die Urmuster werden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrt.

§3

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erläßt die Regierung. Sie kann diese Ermächtigung weiter übertragen.

§4

(1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die früheren Bestimmungen über Landeswappen (Staatswappen) und Dienstsiegel außer Kraft.

Stuttgart, den 3. Mai 1954

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
Dr. Gebhard Müller
Simpfendörfer
Dr. Frank
Fr.Ulrich
Leibfried
Hohlwegler
Fiedler
Farny
Dichtel
Dr. Werber


Das Landeswappen mit den drei schwarzen schreitenden Löwen auf goldenem Grund war für die meisten Bürger etwas ganz Neues. Man hat nicht einfach die Wappen von Baden und Württemberg zusammengezogen, wie im Wappen von Württemberg-Baden (1945 bis 1952) und wie es mit dem Namen des neuen Landes geschah. Denn es war nicht gelungen. für das neue Land einen Namen eigener Prägung zu finden. "Schwaben", "Rheinschwaben" und "Alamannien" fanden keinen Anklang bei der Mehrheit. So kam es zum "Bindestrich-Namen" Baden-Württemberg.
Das Landeswappen greift mit den drei staufischen Löwen auf eine Zeit zurück, als der Südwesten weithin von den Staufern beherrscht war. Sie waren Herzöge von Schwaben, und sie hatten Besitz in Ostfranken und in der Pfalz. Die drei Löwen waren auch im Wappen des Königreichs Württemberg von 1817-1918 zu finden. Das Wappen des neuen Bundeslandes verweist uns auf die Geschichte des südwestdeutschen Raumes.
Schwarz und Gold sind die Landesfarben.

Der Bezug zur Geschichte wird noch deutlicher in der Wappenkrone des großen Landeswappens. Herausgehoben in der Mitte stehen die Wappen der wichtigsten Bestandteile des Landes:
Der rote Schrägbalken auf goldenem Grund ist das Wappen des ehemaligen Landes Baden und seines Herrscherhauses. Daneben - an der nach der Wappenlehre (Heraldik) weniger vornehmen Stelle - finden wir die württembergischen Hirschstangen, die ebenfalls seit dem Mittelalter die Zeichen des Hauses Württemberg sind.
Zum Ausgleich steht der Hirsch als württembergischer Schildhalter auf der vornehmeren Seite dem badischen Greifen gegenüber.

Baden und Württemberg waren in der Vergangenheit nicht die einzigen Territorien im deutschen Südwesten. Vier weitere Wappen in der Wappenkrone deuten die geschichtliche Vielfalt dieses Gebietes an.
Der weiß-schwarz gevierte Schild von Hohenzollern gehört schon deshalb hierher, weil Hohenzollern neben den beiden größeren Ländern bis 1945 eine Sonderstellung besaß.
Die drei silbernen Spitzen in Rot vertreten das einstige Herzogtum Ostfranken, dessen Spuren in der Landschaft Hohenlohe zu finden sind.
Neben den württembergischen Hirschstangen steht der rot-gekrönte goldene Löwe in Schwarz für die ehemalige Kurpfalz, zu welcher das Land am unteren Neckar gehörte.
Der rot-weiß-rote österreichische Bindenschild erinnert an die einst vorderösterreichischen Gebiete am Oberrhein und in Oberschwaben.

So bringt das große Landeswappen einerseits die neue Einheit und andererseits die alte geschichtliche Vielfalt des Landes zum Ausdruck.


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